Marktkommunikation

Sicher und effizient – so soll die Energieversorgung sein. Natürlich ist das auch unser Ziel. Deshalb halten wir uns strikt an die Vorgaben der Bundesnetzagentur auch in der Beziehung zu unseren Kundinnen und Kunden. Dazu gehören einheitliche Prozesse und Datenformate, zudem nutzen wir die modernen Wege der Kommunikation mit Ihnen. Ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb, wie ihn §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fordert, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Kommunikationsdaten

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EDIFACT-Nachrichten

Zertifikat für die Verschlüsselung und Signierung unser EDIFACT-Nachrichten

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Nachweis für Wiederverkäufer

Zum 1. Septemer 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Damit schuldet

  • bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen von Erdgas erbringt und
  • bei Lieferungen von Elektrizität der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

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Feststellung Grundversorger

Grundversorger

Ansprechpartner

Lieferantenwechsel

04821 774-208
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