Technische Anschlussbedingungen

Kompetenz, die Sicherheit schafft

Bei Ihrem Anschluss ans Strom-, Gas- oder Wassernetz geht Sicherheit vor. Deshalb sind die Voraussetzungen für alle Arten von Netzanschlüssen detailliert geregelt. Aber keine Sorge – zusammen mit Ihnen sorgen wir dafür, dass Sie zügig und sicher Ihren Anschluss bekommen. Bauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir sind bei allen Fragen gern für Sie da. In den folgenden Rubriken finden Sie alle Unterlagen, die sie für Ihr Anliegen brauchen.

Bitte beachten: Niederspannung betrifft Ihren Anschluss als Privatkunde, Mittelspannung die Anschlüsse an eine private Trafostation.

Stromnetz Niederspannung

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) basieren auf der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01. November 2006. Sie gelten für Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 der TAB an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

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Stromnetz Mittelspannung

Die Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung (TAB Mittelspannung) der Stadtwerke Steinburg GmbH gelten für Bezugs- und Erzeugungsanlagen, die angeschlossen werden an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, der Stadtwerke Glückstadt GmbH, der Itzehoe GmbH und der Stadtwerke Wilster. Darüber hinaus werden sie angewendet, wenn bestehende Anlagen erweitert oder geändert werden.

Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsregel VDE-AEs gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“. Diese kann beim VDE-Verlag erworben werden und wird durch die TAB Mittelspannung konkretisiert.

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Gasnetz

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Ihre Stadtwerke jedermann an ihr Gasnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederdruck erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NDAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Stadtwerke bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

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Wassernetz

Hier informieren wir Sie über die Bedingungen für Ihren Wasseranschluss.

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Gebäudeeinführungen

Arbeiten im Erdreich bergen die Gefahr, dass Leitungen oder Kabel beschädigt werden, Personen sich in Gefahr bringen oder gar verletzt werden. In unserer Broschüre „Schutzanweisungen für Versorgungsanlagen“ sind Informationen zusammengefasst, die dies verhindern sollen. Sie enthält auch Vorsichtsmaßnahmen und Regeln für das Verhalten, wenn Kabel und Leitungen beschädigt wurden.

Die Stadtwerke lassen für Ihre Netzgebiete nur noch zugelassene und geprüfte Gebäudeeinrichtungen zu. In unserem Download-Center finden Sie die entsprechenden Merkblätter.