Steuerbarkeits-Check

Unsere Stromnetze haben immer mehr und immer komplexere Aufgaben zu lösen. Damit das reibungslos klappt, braucht es koordinierte Regel- und Steuerungsprozesse.

Mit dem jährlichen Steuerbarkeits-Check nach § 12 Abs. 2 EnWG hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um sicherzustellen, dass notwendige Eingriffe im Ernstfall verlässlich funktionieren.


Nachweis zur Entstörung der Steuerungstechnik


Falls eine Anlage den Steuerbarkeits-Check nicht bestanden hat, könnt ihr hier nachweisen, dass inzwischen die geforderte Steuerbarkeit wieder hergestellt ist. Über das Formular im Anschluss ist ein solcher Nachweis bequem online möglich. Tragt dazu bitte die Stammdaten und das Entstördatum der betroffenen Anlage ein. Über den Upload-Button schickt ihr uns bitte ein PDF-Dokument, das die fachgerechte Entstörung belegt – zum Beispiel eine Rechnung, ein Serviceprotokoll oder den Bericht eines Elektroinstallateurs.

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